Abbrennen von biogenen Materialien

 

Das flächenhafte Verbrennen von biogenen Materialien ist grundsätzlich verboten. Biogene Materialien sind insbesondere Stroh, Holz, Baumschnitt, Strauchschnitt, Gras und Laub. Das Abrennen von Böschungen und Feldern verursacht einen nicht wiedergutzumachenden ökologischen Schaden und ist auch mit einem großen Risikofaktor behaftet.

Das punktuelle Abbrennen von biogenen Materialien aus dem Hausgartenbereich und dem landwirtschaftlich nicht intensiv genutzten Haus- und Hofbereich ist ganzjährig verboten. Diese Bestimmung umfasst z. B. biogene Abfälle aus Schreber- und Hausgärten (auch von Landwirten), in denen Obst und Gemüse in geringer Menge für den Eigenverbrauch angebaut wird.