Alternativenergieanlagen

Gefördert werden  Alternativ-energieanlagen die  den Förderrichtlinien der Marktgemeinde Edlitz entsprechen.

-  Neuerrichtung oder Tausch des zentralen Heizungssystems für Eigenheime bis 50 kW (Scheitholz, Hackschnitzel, Pellets, Erdwärme)
-  Solaranlage
-  Photovoltaik-Anlagen im Privatbereich bis 10 kWp

Dem Ansuchen muss eine Kopie der saldierten Rechnung, bzw. ein Gutachten vom Rauchfangkehrer (Heizsysteme mit Holz) beigelegt werden. Bei Photovoltaikanlagen zusätzlich zur Rechnung auch eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Dachmontage und die elektrische Inbetriebnahme.
Die Gemeinde sieht eine Förderung von € 200,-- pro Anlage vor.

Förderrichtlinien (87 KB) - .PDF

Zuständig

Zuständigkeiten

Diesen Seiteninhalt teilen