Aufschließungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt480,00 € Hebesatz

Zuständig

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Edlitz hat in seiner Sitzung am 27. November2017  den Einheitssatz über die Aufschließungsabgabe Gemäß § 38 Abs. 6 der NÖ Bauordnung 2014 mit € 480,-- festgesetzt.

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