Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ Bauordnung mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Anzeigepflichtige Vorhaben sind in diesem Paragraph taxativ aufgezählt.

 

Zuständig

Förderungen

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