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Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ Bauordnung mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Anzeigepflichtige Vorhaben sind in diesem Paragraph taxativ aufgezählt.
Info Bauanzeige (166 KB) - .PDF