Hundeabgabe


 


Zuständig: Gemeindeamt Edlitz

 
 

Anmeldung eines Hundes:
  • Die Anmeldung muss persönlich vorgenommen werden (Gemeindeamt).
  • Die Hundeabgabe ist eine Jahresabgabe, d.h. es wird immer der Gesamtbetrag für das laufende Jahr fällig.
  • Die Anerkennung eines Nutzhundes muss beantragt werden.

Höhe und Fälligkeit der Hundeabgabe:
  • EUR 35,00 pro Jahr; für Nutzhunde EUR 6,54 pro Jahr, zuzüglich einmalige Kosten für die Hundemarke EUR 1,36.
    Für Hunde mit erhötem Gefärdungspodential und auffällige Hunde gemäß §§2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz € 120,--.
  • Die Hundeabgabe ist spätestens am 15. Februar jeden Jahres fällig.
  • Ist Ihr Hund bereits angemeldet, wird Ihnen die Vorschreibung für die Hundeabgabe automatisch zugesandt. Die bereits ausgefolgte Hundemarke behält ihre Geltung bis zur Erstattung einer Meldung, dass der Hund abgegeben worden ist, abhanden gekommen oder verstorben ist.

 
 
  • Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen.


Formular: Hundeanmeldung
Formular: Hundeabmeldung

Verordnung (56 KB) - .PDF